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Das Konzept der privaten Rettungsorganisation "Hope", ihn zu bergen und in Obhut zu nehmen, wurde genehmigt, wie Minister Dr.Backhaus auf der PK vom 15.4. bekanntgab. Die Verantwortung geht von der Regierung Mecklenburg-Vorpommerns an die Privatinitiative über.
Von dort aus soll er wieder über die Nordsee in den Atlantik überführt werden. Der Plan verzögert sich immer wieder durch erneutes Freischwimmen und diverse bürokratische Hürden. Aus unerfindlichen Gründen läßt sich die Rettungsinitiative mit dem Transport des Tiers unerträglich lange Zeit, es wird ständig verzögert. Kaum mehr als Schlick wegspülen, befeuchten mit Tüchern und Zinksalbe auftragen tun sie nicht. Seit vielen Tagen schon geplant gewesen wäre ein Luftkissen zum pneumatischen Anheben sowie ein Pontonsystem mit Netz oder Plane mit geringer Lärm- und Vibrationsbelastung. Die Plane soll von einem Schlepper gezogen werden. Warum heben sie ihn nicht einfach sofort heraus und transportieren ihn weg? Die Werkzeuge dafür sind schon lange vor Ort.
Während der Wal vor sich hin leidet, wird räsoniert und geschwafelt, anstatt ihn aus dem flachen Gewässer zu befreien.
Das Gegengutachten der Organisation "Stranded no more" widerlegte nach wissenschaftlicher Prüfung das offizielle Gutachtendes DMM/ITAW-Berichts detailliert in mehreren Punkten und kam zu einem gänzlich anderen Ergebnis.
-Fragwürdige Methodik der Ferndiagnose: Keine Blutprobe, weder Biopsie noch Ultraschall, keine Urinanalyse, keine nähere Thermografie, keine mikrobiologischen, virologischen oder Biotoxin-Screenings. Das Gutachten nutzte nicht alle verfügbaren Methoden zur Beurteilung des Zustands des Tieres.
-Das Gutachten folgt nicht den besten verfügbaren evidenzbasierten Praktiken, Protokollen oder Empfehlungen. Fachkundige Quellen wie
Technischer Bericht der Woods Hole Oceanographic Institution WHOI-2024-05
NRE Tasmania Cetacean Incident Manual (2022)
NOAA-Fallbericht NY4236-1
werden nicht zu Rate gezogen
-Das Gutachten zeugt von mangelnder Kenntnis der Walanatomie
und der Mechanismen der Verstrickung von Buckelwalen. ITAW ist nicht im Einklang mit
Cassoff, Moore, Werth,
Robbins und den Entwirrungsrichtlinien der NOAA/NMFS
-Das Gutachten zeugt von Unkenntnis der veröffentlichten
zeitgenössischen Rettungsprotokolle wie Thalmann, Gales, Greenwood
und Gedamke (2008) und dem Artikel in Marine Mammal Science, NRE Tas 2022, Vol. 2, p. 25
Aus diesen geht hervor, daß ein wieder schwimmfähig-machen des Wals sehr wohl möglich ist.
-Das Gutachten zeigt begrenzte Kenntnisse über Hautschäden und die Hautheilungsfähigkeit von Walen und Delfinen und zieht Schlussfolgerungen über innere Organe, deren Wirkungsmechanismus nicht dokumentiert ist.
-Lautäußerungen und Atmung wurden nicht thematisiert.
-Ein hängender Kiefer wurde nicht beobachtet, stattdessen freie Flossenbewegungen und aktive Kopfbewegungen. Das deutet nicht auf ein sterbendes Tier hin.
-Das Gutachten verweigerte die Hilfeleistung aufgrund fehlerhafter
Schlussfolgerungen, begrenzter Kenntnisse und vager Einschätzungen, die
nicht hundertprozentig sicher sind, und wurde dann zur Rechtfertigung einer
Rechtsgestaltung herangezogen, die den üblichen Sinn des Tierrechts ins Gegenteil verkehrt.
-Das Framing des Ministeriums zielt auf Unrettbarkeit ab, obwohl eine Rettung durchaus möglich wäre.
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Zuvor angedachte Techniken (?) zur Rettung des Tiers:
Es wäre technisch einfach gewesen, eine Rinne zu graben, durch die er in die Freiheit schwimmen könnte. Dies hatte im März an anderer Stelle funktioniert, wurde vor Poel jedoch bisher abgelehnt.