RECHT
AUF ANONYMITÄT
§5 Telemediengesetz
gilt für geschäftsmäßige,
in der Regel gegen
Entgelt angebotene Telemedien…….
….also nicht für
mich!
Ich betreibe dieses
Blog nicht aus gewerblichen Gründen mit kommerziellen Absichten, sondern aus privatem
Interesse.
Aufgrund mehrerer
Präzedenzfälle von
Stalking,
Datenhandel, Adresshandel, SPAM und Schlimmerem
berufe ich mich
hiermit auf ein Recht auf Anonymität
als Grundrecht auf
sichere Privatsphäre
nach dem ehemaligen
https://dejure.org/gesetze/TDG/6.html
,
und DSGVO, Art. 2
Daher nenne ich hier
jetzt keine Adresse.
In Zeiten der Vorratsdatenspeicherung werden Serverlogs (oder vielleicht sogar Hardwareadressen?) gespeichert. Technisch versierte Leute
wissen trotz aufwändiger Anonymisierungsmassnahmen genau, wer an welchem Computer hockt, wo dessen Rechner ist
und was die/derjenige damit macht.
Jeder, der eine
Wohnadresse ins Netz schreibt,
geht ein Risiko ein.
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