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(1) 1Hersteller und in der Lieferkette nachfolgende Vertreiber von
1.Transportverpackungen,
2.Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
3.Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist,
4.Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
5.Mehrwegverpackungen
sind
verpflichtet, gebrauchte, restentleerte Verpackungen der gleichen Art,
Form und Größe wie die von ihnen in Verkehr gebrachten am Ort der
tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich
zurückzunehmen.
"Produkte aus Einwegkunststoff, für die es bereits umweltfreundliche
Alternativen gibt, sind ab dem 3. Juli in der Europäischen Union
verboten. Das Verbot betrifft Wegwerfprodukte wie Einmalbesteck und
-teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus
Plastik. Auch To-Go-Lebensmittelbehälter sowie Getränkebehälter
und-becher aus expandiertem Polystyrol dürfen nicht mehr auf den Markt
kommen. Weitere Artikel müssen ab heute ein spezielles Label tragen, das
vor Umweltschäden durch weggeworfenes Plastik warnt. Dazu gehören
Hygieneprodukte, To-Go-Becher aus und mit Plastik sowie Tabakprodukte
mit kunststoffhaltigen Filtern."
"PFANDGEBEN ist eine deutschlandweite Plattform, über die Privatpersonen
und Unternehmen ihr Flaschenpfand über eine App oder telefonisch an
Pfandsammelnde in ihrer Umgebung spenden können."
Der unbedingte Zugang zum Kies um jeden Preis ist nicht zeitgemäß und widerspricht angesichts von Klimawandel, Artensterben, Biodiversitätsverlusten und irreversiblen ökologischen Schädigungen der obersten Priorität des Naturschutzes. Im folgenden kommen die Stimmen der Bürgerinitiativen und Proteste zu Wort. In diesem Interessenkonflikt relevante Pressemeldungen, Waldbesitzer, Politiker und Firmen werden ebenfalls genannt. Desweiteren werden Überlegungen zu alternativen Baustoffen sowie Betonrecycling verlinkt. Anbieter und Verbraucher von Kies argumentieren teilweise mit kurzen Transportwegen und Unumgänglichkeit von Primärrohstoffen. Ein Großteil der Kiesvorkommen liegt in Wasser-, Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie überbauten Flächen. Sämtliche Bauvorhaben der Zukunft müssen dem Umweltschutz untergeordnet werden. Ressourcenschonendes Bauen ohne Kies ist möglich. Würde insgesamt weniger gebaut, gäbe es mehr intakte Ökosysteme.
„Angesichts der gesetzgeberischen Grundentscheidungen zum Schutz und
Erhalt von Bann- und Körperschaftswald, aufgrund der zu
berücksichtigenden Klimaziele, des Befundes, dass für eine Rodung nur
das Interesse der Stiftung an der Erzielung von Einnahmen und ggf. das
öffentliche Interesse an kurzen Transportwegen von Kies streitet,
während demgegenüber eine Rodung geeignet ist, Kaltlufttransportbahnen
zu stören und hierdurch zukünftig zusätzliche Gesundheitsgefahren
hervorzurufen und auch umliegende Waldflächen schädigen kann, überwiegt
das öffentliche Interesse am Erhalt des Waldes derart eindeutig, dass
eine Gestattung der Rodung ermessensfehlerhaft und damit rechtswidrig
wäre.“ (…)
Zitat SZ: "Das umstrittene Vorhaben in Neuried liegt zwar in einem Vorranggebiet.
Nach Ansicht von Christoph Göbel ist aber das Kriterium der
Verträglichkeit nicht erfüllt." (....) "Betrachte man die Kieswerke rund um München, sagt Zipfel, sei der Forst
Kasten das einzige Gebiet, das Bannwaldstatus habe, Landschaftsschutz-
und Naherholungsgebiet sei."
Zitat: "Wenn Recyclingparks, wie der von Herrn Feeß in Kirchheim/Teck,
bundesweit Schule machen würden, könnten in Deutschland 100-150
Millionen Lkw-Kilometer im Jahr eingespart werden, müsste kein Erdaushub
mehr von Bayern bis nach Mecklenburg-Vorpommern gekarrt werden.
Recyclingparks brauchen außerdem wenig Platz, während randvolle und
daher an Zahl zunehmende Deponien längst zum Problem geworden sind."